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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 25 B 146/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,12127
LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 25 B 146/08 AS ER (https://dejure.org/2008,12127)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2008 - L 25 B 146/08 AS ER (https://dejure.org/2008,12127)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - L 25 B 146/08 AS ER (https://dejure.org/2008,12127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 S. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) auf einen Studenten im Urlaubssemester; Vorliegen eines Anordnungsgrundes in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 7 Abs. 5; SGG § 86
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen Studenten im Urlaubssemester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.08.1999 - 5 B 153.99
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 25 B 146/08
    7 An der Grundvoraussetzung für eine Förderung nach dem BAföG, nämlich dem Besuch einer Ausbildungsstätte, fehlt es, wenn und solange der Auszubildende von der Ausbildungsstätte beurlaubt ist (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.08.1999, 5 B 153/99, zitiert nach juris).

    Dies entsprach für die Anwendung des früheren § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 25.08.1999, 5 B 153/99, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 25 B 146/08
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 25 B 146/08
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2011 - L 5 AS 93/11

    Arbeitslosengeld II - kein Leistungsausschluss für Studenten während

    Dem ist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 5. Februar 2008, Az.: L 25 B 146/08 AS ER) gefolgt.
  • LSG Sachsen, 11.04.2011 - L 2 AS 52/11
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 3. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts in seinem Beschluss vom 30.11.2010 (a.a.O.) sowie der Rechtsprechung des 7. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (zuletzt in dem Beschluss vom 07.03.2011, L 7 AS 735/10 B ER; Beschluss vom 28.06.2010, L 7 AS 337/10 B ER) ausdrücklich an (a.A.: SG Berlin, Urteil v. 30.06.2009, S 104 AS 1620/07, Rdnr. 29 ff., zit. nach Juris: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.02.2008, L 25 B 146/08 AS, Rdnr. 7 ff., zit. n. Juris; SG Leipzig, Beschluss v. 05.11.2009, S 9 AS 3293/09 ER, Rdnr. 23 , zit. n. Juris).
  • LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Dem Grunde nach förderungsfähig in diesem Sinne ist eine Hochschulausbildung nach Ansicht des Senates auch dann, wenn ein an einer Hochschule Eingeschriebener (an einer Universität Immatrikulierter) ein Urlaubssemester - aus welchem Grunde auch immer - absolviert (a.A. noch Sächs.LSG, Beschluss vom 13.01.2010 - L 2 AS 762/09 B ER - nicht veröffentlicht - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2008 - L 25 B 146/08 AS ER, RdNr. 7; SG Leipzig, Beschluss vom 05.11.2009 - S 9 AS 3293/09 ER, RdNr. 22, beide zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Dem Grunde nach förderungsfähig in diesem Sinne ist eine Hochschulausbildung nach Ansicht des Senates auch dann, wenn ein an einer Hochschule Eingeschriebener (an einer Universität Immatrikulierter) ein Urlaubssemester - aus welchem Grunde auch immer - absolviert (a.A. SächsLSG, Beschluss vom 13.01.2010 - L 2 AS 762/09 B ER - nicht veröffentlicht - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2008 - L 25 B 146/08 AS ER, RdNr. 7; SG Leipzig, Beschluss vom 05.11.2009 - S 9 AS 3293/09 ER, RdNr. 22, beide zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 11.11.2010 - L 7 AS 435/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten

    Dem Grunde nach förderungsfähig in diesem Sinne ist eine Hochschulausbildung nach Ansicht des Senates auch dann, wenn ein an einer Hochschule Eingeschriebener (an einer Universität Immatrikulierter) ein Urlaubssemester - aus welchem Grunde auch immer - absolviert (a.A. Sächs.LSG, Beschluss vom 13.01.2010 - L 2 AS 762/09 B ER - nicht veröffentlicht - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2008 - L 25 B 146/08 AS ER, RdNr. 7; SG Leipzig, Beschluss vom 05.11.2009 - S 9 AS 3293/09 ER, RdNr. 22, beide zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 20.01.2011 - L 3 AS 770/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Auch die zitierte Rechtsprechung (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 5. Februar 2008, Az.: L 25 B 146/08 AS ER) sowie der Hinweis auf Nummer 7.82 der Durchführungshinweise führe zu keinem anderen Ergebnis, weil dort nur die Beurlaubung wegen einer Erkrankung oder wegen Schwangerschaft angesprochen sei.
  • LSG Sachsen, 28.03.2011 - L 7 AS 664/10
    Dem Grunde nach förderungsfähig in diesem Sinne ist eine Hochschulausbildung nach Ansicht des Senates auch dann, wenn ein an einer Hochschule Eingeschriebener (an einer Universität Immatrikulierter) ein Urlaubssemester - aus welchem Grunde auch immer - absolviert (so auch SächsLSG, Beschluss vom 30.11.2010 - L 3 AS 649/10 B ER; a.A. SächsLSG, Beschluss vom 13.01.2010 - L 2 AS 762/09 B ER - nicht veröffentlicht - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2008 - L 25 B 146/08 AS ER, RdNr. 7; SG Leipzig, Beschluss vom 05.11.2009 - S 9 AS 3293/09 ER, RdNr. 22, beide zitiert nach Juris).
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